AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma StromSpeicherMarkt GmbH (Download als PDF)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der StromSpeicherMarkt GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Entgegenstehende oder von den AGB der StromSpeicherMarkt GmbH abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die StromSpeicherMarkt GmbH nicht an, es sei denn, die StromSpeicherMarkt GmbH hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

1.3. Diese Bedingungen der StromSpeicherMarkt GmbH gelten auch dann, wenn die StromSpeicherMarkt GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4. Mündliche Zusagen durch Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen der StromSpeicherMarkt GmbH, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der StromSpeicherMarkt GmbH.

1.5. Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Ein Erwerber einer Photovoltaikanlage, Stromspeicheranlage oder eines Blockheizkraftwerkes ist Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Für Nichtunternehmer gelten diese Geschäftsbedingungen, soweit sie nicht gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. Sollte dies der Fall sein, wird bei Weitergeltung der nicht widersprechenden Regelungen der den gesetzlichen Regelungen widersprechende Teil dieser Geschäftsbedingungen durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das die StromSpeicherMarkt GmbH innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote der StromSpeicherMarkt GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die StromSpeicherMarkt GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der StromSpeicherMarkt GmbH.

3. Preise

3.1. Der angebotene Verkaufspreis ist bindend.

3.2. Preisänderungen sind gegenüber Verbrauchern zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, ist die StromSpeicherMarkt GmbH berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen oder – senkungen zu ändern. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

3.3. Gegenüber Unternehmen gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangte Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises in Textform geltend gemacht werden.

3.4. Der Preis versteht sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

3.5. Bei der Lieferung eines Stromspeichersystems sind, soweit nicht anders vereinbart, im Preis folgende Leistungen vereinbart: die Anlieferung und Aufstellung der Batterie-Module, der Anschluss des AC-Stromkabels, der Einbau des Messgerätes für die Messung der Stromgewinnung und des Stromverbrauchs in den Zählerschrank. Kosten für eine eventuell notwendig werdende Neuinstallation des Zählerschrankes sind nicht im Preis enthalten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Preis sofort nach Lieferung der Ware und Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichend hiervon sind bei der Lieferung einer Photovoltaikanlage oder eines Batteriespeichersystems sämtliche Leistungen der StromSpeicherMarkt GmbH erst nach Zahlung von mindestens 90% des vereinbarten Preises (Vorkasse) zu erbringen.

4.2. Ist der Besteller mit der Zahlung im Verzug, steht es der StromSpeicherMarkt GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

4.3. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

4.4. Die StromSpeicherMarkt GmbH ist berechtigt, vom Besteller Sicherheiten in Höhe der Auftragssumme zu verlangen. Die Sicherheit kann durch Hinterlegen von Geld oder Wertpapieren oder durch Übergabe und Bürgschaft durch eine internationale Großbank gestellt werden.

 5. Lieferung, Gefahrübergang

5.1. Liefer- oder Fertigungstermine sind gegebenenfalls individuell zwischen den Parteien zu vereinbaren

5.2. Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung vorbehaltlich vollständiger und richtiger Belieferung der StromSpeicherMarkt GmbH durch die Hersteller bzw. Vorlieferanten innerhalb der im Auftrag angegebenen und von Ihnen, schriftlich beauftragten Zeitspanne. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Bestellers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Besteller diese Pflicht erfüllt hat. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Bestellers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens 2 Wochen.

5.3. Sind von der StromSpeicherMarkt GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.

5.4. Der Versand erfolgt bei Unternehmen stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers; die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung, oder, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5.5. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist, gilt die Ware mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Liefer-/ Bereitstellungstermin bzw. nach Fristablauf, spätestens mit Ingebrauchnahme als abgenommen. Ist der Besteller Verbraucher, gilt dies nur, soweit ihm eine angemessene Frist zur Abgabe einer Erklärung eingeräumt wurde und er bei Fristbeginn auf die besondere Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen wurde. Die StromSpeicherMarkt GmbH ist dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern oder zu versenden.

6. Mängelhaftung, Garantien

6.1. Die StromSpeicherMarkt GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftungsbestimmungen, soweit sich nicht aus den vorliegenden AGB oder aus abweichenden einzelvertraglichen Abmachungen anderes ergibt. Der Besteller erhält durch die StromSpeicherMarkt GmbH keine Garantien im Rechtssinne, insbesondere werden keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie durch die StromSpeicherMarkt GmbH abgegeben. Eine etwaige Garantiehaftung des Herstellers bleibt unberührt. Insoweit wird auf einschlägige Produktinformationen des Herstellers verwiesen.

6.2. Die StromSpeicherMarkt GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Lieferanten der StromSpeicherMarkt GmbH mit der Lieferung der bestellten Anlagen in Verzug sind.

6.3. Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Mängelhaftungsfrist bei neuen Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrübergang. Ist der Besteller Unternehmer, eine Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt sie 1 Jahr.

6.4. Ist der Besteller Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Übergabe der Ware der StromSpeicherMarkt GmbH schriftlich mitzuteilen. Die StromSpeicherMarkt GmbH behält sich, wenn der Besteller Unternehmer ist, bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Ist der Besteller Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel binnen 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Andernfalls entfällt die Mängelhaftung für diese offensichtlichen Mängel.

6.5. Die StromSpeicherMarkt GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die StromSpeicherMarkt GmbH ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die StromSpeicherMarkt GmbH in demselben Umfang.

6.6. Ertrags- und Simulationsberechnungen der StromSpeicherMarkt GmbH beruhen auf einer musterhaften Simulation einer Eigenstromerzeugungsanlage evtl. mit Batteriespeicher. Für diese Berechnungen sowie für alle weiteren Prognose und Ertragsberechnungen wird keine Gewähr oder Garantie für das tatsächliche Eintreffen einzelner Bestandteile oder für das Gesamtergebnis übernommen.

7. Pflichtverletzungen

Die StromSpeicherMarkt GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werksleistungen resultieren, die auf der Grundlage der vom Besteller geprüften und vorgelegten Fertigungsunterlagen erbracht wurden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die StromSpeicherMarkt GmbH das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

8.2. Ist der Besteller Unternehmer, behält sich die StromSpeicherMarkt GmbH das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

8.3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Vorbehaltsware hat der Besteller die StromSpeicherMarkt GmbH unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen ‚Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Besteller Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention der StromSpeicherMarkt GmbH zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

8.4. Ist der Besteller Unternehmer, gilt weiter Folgendes: Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur zulässig, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers tunlich ist. Für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an die StromSpeicherMarkt GmbH bis zur Erfüllung aller Ansprüche der StromSpeicherMarkt GmbH, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der ‚Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die StromSpeicherMarkt GmbH Zahlung zu leisten. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwirbt die StromSpeicherMarkt GmbH das (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung.

8.5. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherheitsübereignung oder Verpfändung.

8.6. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von StromSpeicherMarkt GmbH gegen den Besteller um mehr als 20%, so gibt die StromSpeicherMarkt GmbH auf Verlangen des Bestellers überschließende Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der StromSpeicherMarkt GmbH.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung der StromSpeicherMarkt GmbH.

9.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der StromSpeicherMarkt GmbH und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen Kollisionsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts (CISG).

10. Schlussbestimmungen

10.1.   Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

10.2. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Regelungen.